Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 26.08.2026
Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.
Wird zitiert von 450 Entscheidungen zu § 46 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 17.05.2022 – 6 B 1388/21Zitiert von 20
- OVG NRW, 24.02.2010 – 6 A 1978/07Ausschluss des Anspruchs auf Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung wegen unterbliebener Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 77
- VG Düsseldorf, 23.03.2009 – 13 K 4649/08
- OVG NRW, 05.02.2024 – 13 A 183/21Zitiert von 14
- OVG NRW, 24.10.2019 – 1 B 1051/19Zitiert von 15
- OVG NRW, 19.06.2015 – 6 A 589/12Versetzung eines Fachhochschulkanzlers: Rechtswidrigkeit mangels Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 10.08.2026 – 6 B 1458/25
- VG Köln, 17.07.2026 – 16 K 5594/25Corona-Soforthilfe: Bekanntgabe eines Schlussbescheids per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 14.07.2026 – 19 K 4362/24NRW-Soforthilfe 2020: Rechtswidrigkeit eines vollautomatisiert erlassenen Schlussbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.